Finanzordnung LV13 Thüringen 2023

 

Finanzordnung des   

  

Bund Deutscher Sportschützen Landesverband Thüringen 1993 e.V.  

    

§ 1 Geltungsbereich  

  

Die Finanzordnung legt die Regelungen für die Haushaltsplanung und Abrechnung sowie Finanzverwaltung im Bund Deutscher Sportschützen Landesverband Thüringen 1993 e.V. (BDS Thüringen) fest.  

  

  

§ 2 Finanzverwaltung  

  

1.         Die finanziellen Mittel des BDS Thüringen werden vom Schatzmeister verwaltet.   

  

Der Schatzmeister ist verantwortlich für:  

  

a)  Verwaltung und zweckgebundene Vergabe der Mittel  

b)  Vorbereitung der erforderlichen Finanzzuweisungen  

c)  Personalkostenabrechnung der hauptamtlichen Mitarbeiter des BDS Thüringen einschließlich der Überweisung an die Versorgungsträger, wie Krankenkassen, Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Bundesknappschaft in Zusammenarbeit mit einem Steuerbüro.  

d)  Ordnungsgemäße Belegung und Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben  

e)  Ordnungsmäßigkeit der Buchführung  

f)    Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen durch die Versorgungsträger und das Finanzamt  

  

2.         Die Kassenführung im Bereich des BDS Thüringen obliegt dem Schatzmeister. Aufgrund der Tatsache, daß im BDS Thüringen zwei Handkassen geführt werden (Schatzmeister und Geschäftsstelle), ist durch den Schatzmeister sicherzustellen, dass jederzeit eine ordnungsmäßige Kassenführung vorliegt.  

  

3.         Vorschüsse (bar oder unbar) können nach vorheriger Beantragung gewährt werden.  

  

4.         Alle durch den BDS Thüringen erstellten Rechnungen werden ausschließlich durch das SEPA- Lastschriftverfahren eingezogen. Dazu ist dem BDS Thüringen durch den Rechnungsempfänger ein entsprechendes SEPA- Lastschriftmandat zu erteilen.  

  

5.         Die im Bereich des BDS Thüringen anfallenden Belege (Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Abrechnungen, etc.) sind ausschließlich der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme, Registrierung und Abzeichnung durch den Präsidenten (im Verhinderungsfall durch den Vizepräsidenten) und danach umgehend dem Schatzmeister zur Erfassung und Bezahlung zuzuleiten.  

  

  

  

§ 3 Beitragsordnung  

  

Nachfolgend aufgeführte Beiträge sind im BDS Thüringen zu entrichten.  

  

1.         Jahresmitgliedsbeitrag für mittelbare Mitglieder ab 21 Jahre 33,00 €  

      (fällig bis zum 31.01. des Geschäftsjahres bzw. bei Eintritt in den BDS Thüringen)  

  

2.         Jahresmitgliedsbeitrag für mittelbare jugendliche Mitglieder bis 21 Jahre 12,00 €  

       (fällig bis zum 31.01. des Geschäftsjahres bzw. bei Eintritt in den BDS Thüringen)  

  

Die Höhe der Beiträge wird durch Beschluss der Landesdelegiertenversammlung festgelegt.  

(Alle Beiträge werden vom BDS Thüringen per SEPA- Lastschriftmandat eingezogen.)   

  

  

§ 4 Gebührenordnung  

  

Nachfolgend aufgeführte Gebühren sind im BDS Thüringen zu entrichten.  

   

1.    Aufnahmegebühr für Vereine 100,00 €  

(fällig bei Aufnahme bzw. Wiederaufnahme eines Vereins in den BDS Thüringen)  

  

2.    Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe nach § 14 WaffG: 25,00 € bzw. 30,00 € (ab der  

3.    Kurzwaffe bzw. 4. Selbstlader).  

(Die Bearbeitungsgebühr ist auch im Falle einer Ablehnung fällig!)  

  

3.     Mitgliedsausweis 7,50 €  

  

4.     Schießbuch 2,50 €  

  

5.     Ehrennadel (Gold, Silber, Bronze) mit Urkunde 6,00 € 

  

6.     Anstecknadel BDS Thüringen 3,00 €  

7.     Großer Orden des BDS Thüringen am Banddreieck 30,00 € 

8.     Kleiner Orden des BDS Thüringen an der Bandschluppe 12,00 € 

9.     Miniaturorden des BDS Thüringen 6,00 € 

10.  Fahne BDS Thüringen 40,00 € 

  

11.  Aufnäher BDS Thüringen 3,00 €  

  

12.  Sachkunde-Lehrgang 150,00 €, unter 21 Jahre 120.00 €  

  

13.  Schießleiter-Lehrgang 120,00 €  

  

14.  Standaufsicht- Lehrgang 50,00 €  

  

15.  Porto- und Versandkosten:  

  • Brief Standard 2,50 € 
  • Brief Groß (bis500 g) 3,50 € 
  • Brief Maxi (bis 1000 g) 4,50 € 
  • Versand Beitragsmarken Einschreiben Eigenhändig lt. aktueller Preisliste der Deutschen Post 
  • Päckchen 4,50 € zzgl. Verpackung 
  • Paket 7,00 € zzgl. Verpackung 

16.  Mahngebühren: 5,00€  

  

Die Höhe der Gebühren wird durch Beschluss des Gesamtvorstandes festgelegt. 

  

  

§ 5 Mahnverfahren  

  

Bei ausstehenden Zahlungseingängen im BDS Thüringen sind nach 2 Wochen Zahlungserinnerungen und nach 1 Monat Mahnungen zu erstellen die in der Verantwortlichkeit des Schatzmeisters liegen.   

Das gerichtliche Mahnverfahren obliegt dem Schatzmeister des BDS Thüringen.    

  

  

§ 6 Zuwendungen 

  

Mitgliedsvereine können im Rahmen der Möglichkeiten des BDS Thüringen Zuwendungen in Form von zinslosen Darlehen erhalten. Diese sind zweckgebunden zu verwenden und durch Verwendungsnachweise abzurechnen. Die Regelungen hierzu werden in gesonderten Verträgen festgeschrieben. Die Entscheidung über Zuwendungen trifft der Gesamtvorstand.  

  

  

§ 7 Erstattung von Auslagen  

  

1.      Die bei der Ausübung der ehren- und hauptamtlichen Tätigkeit in gewählten und berufenen Gremien des BDS Thüringen entstehenden nachweisbaren Auslagen werden erstattet.  

  

2.      Die Reisekostenvergütung des BDS Thüringen erfolgt nach den für den Freistaat Thüringen gesetzlichen Regelungen des "Thüringer Reisekosten Gesetzes" (ThürRKG) vom 23. Dezember 2005 (veröffentlicht im GVBl. S 446) sowie den    "Verwaltungsvorschriften" zum ThürRKG in der jeweils gültigen Fassung.   

  

3.      Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung.   

  

4.      Die Landessportleiter erhalten eine Aufwandspauschale für ehrenamtliche Helfertätigkeit (Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG) in Höhe von je 50,00 € je Wettkampftag, zuzüglich jeweils einen Tag Vorbereitung und einen Tag Nachbereitung je Wettkampf.  

  

5.      Die Helfer (Schießleiter) erhalten eine Aufwandspauschale für ehrenamtliche Helfertätigkeit (Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG) in Höhe von 25,00 € (ab 4 Stunden) bzw. 50,00 € (ab 8 Stunden) je Wettkampftag.  

  

  

  

§ 8 Buch- und Kassenprüfung  

  

Die in der Landesdelegiertenversammlung gewählten Kassenprüfer haben die Aufgabe, nach Aufstellung des Jahresabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr die Unterlagen des Rechnungswesens des BDS Thüringen sachlich und rechnerisch zu prüfen und der Landesdelegiertenversammlung einen Prüfbericht vorzulegen. Bei festgestellter Ordnungsmäßigkeit beantragen die Kassenprüfer die Entlastung des Präsidiums.  

  

  

§ 9 Inkrafttreten  

  

Diese Finanzordnung tritt mit Wirkung vom 21.01.2023 in Kraft.