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Zur Beachtung - bitte keine Vorabüberweisungen für Sportschützenbescheinigungen! Zugesande Unterlagen bitte nicht zusammentackern sonden unbedingt Büroklammern verwenden!
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https://www.bdsnet.de/ueber_uns/versicherungen.html
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Ausbildung zum Schießstandsachverständigen
20(21) Jahre Landespokalschießen beim BDS Thüringen
In diesem Jahr finden offiziell zum 20. Mal die Pokalschießen Langwaffe unseres Landesverbandes statt. Doch wie kam es eigentlich dazu? In den Jahren 2003/4 wurde ich von vielen aktiven Schützen, allen voran Eberhard Sonntag, Hans-Jörg Krug sowie Matthias Grande, gefragt, ob nicht im Herbst noch ein paar Wettkämpfe auf Landesebene durchgeführt werden könnten. Es gab zu diesem Zeitpunkt über ein halbes Jahr keine größeren vereinsübergreifenden Wettbewerbe. Unser damaliger Landespräsident war davon wenig begeistert und verweigerte mir jegliche Unterstützung. Somit war klar, ich musste mir etwas einfallen lassen. In dieser Zeit war das Dienstsportgewehr am besten für einen solchen Plan geeignet. Ein paar Telefonate und eMails später ward es beschlossene Sache! Der Dienstsportgewehrpokal für 50m, 100m und 300m sowie Gesamtwertung aus allen 3 Wettbewerben war geboren. Austragungsorte waren die Stände in Schwallungen und Wipperdorf. Der "Bürokram" wurde durch mich erledigt, die Wettkämpfe durch die Standbetreiber abgesichert und Werner Böning organisierte uns die Pokale über Kontakt zu einer Firma in Nordhausen. Die Kalkulation, nicht nur preislich, für die Durchführung des Wettbewerbs war ein toller Erfolg für alle Beteiligten, Schützen, wie Organisatoren! Und zur Landesgelegiertenversammlung war es nun ein Leichtes, dies in den Jahresplan 2005 aufzunehmen. Die Kurzwaffenschützen kamen ab 2006 auch zu ihrem Landespokal, verantwortlich hierfür unser Sportfreund Guido Rhode.

Ein 2. Platz für mich, wer hat sich den 1. Platz geholt? ... keine Frage, es war Eberhardt Sonntag.
Zur Erinnerung: ... es werden nur noch Dokumente im PDF Format für die Veröffentlichung auf der Webseite entgegengenommen! Dies dient nicht nur dem Schutz der Seite, auch ist das PDF Dateiformat ein System übergreifend lesbares Format!
Interessenten für Schulungen zur Standaufsicht mögen sich bitte in der Geschäftsstelle des Landesverbandes melden. Hier erfolgt dann die weitere Koordination. Laut Ausbildungsordnung müssen künftige Schießleiter zwingend die Schulung zur Standaufsicht absolviert haben! Aktuelle Termine sind auch unter dem Menü Termine zu finden.
Waffenrecht für Sportschützen 2021
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Ausbilder für Sachkunde und Schießleiter
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Name |
Straße |
Ort |
Tel. - Nr. |
Schießleiter |
|
Guido Rhode |
Im Boden 11 |
37327 Leinefelde-Worbis |
03605 / 51 95 20 |
X |
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Michael Wagner |
Fr.-Engels-Ring 42 |
99846 Seebach |
036929/79180 dienstl. 036929/87523 priv. |
- |
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Thomas Gaber |
Am Baumgarten 8 |
99837 Horschlitt |
036922 / 29 00 3 |
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Uwe Kühmel |
Feldstr. 20 |
37339 Worbis |
036074 / 92 36 6 |
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Prüfer IPSC Sicherheits- und Regeltest KW & LW |
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Ehrenordnung
des Thüringer Sportschützenverbandes 1993 e.V.
Mit dieser Ehrenordnung sollen Mitglieder des TSV für hervorragende Leistungen im Sport sowie für ihre ehrenamtliche Arbeit in den Vorständen und Vereinen gewürdigt werden.
Voraussetzungen:
Alle Ehrungen stellen eine Würdigung besonderer Verdienste zum Wohle des TSV dar. Die Auszeichnungsstufen sollen den Grad der Anerkennung darstellen.
Das auszuzeichnende Mitglied muss mindestens 5 Jahre Mitglied im TSV sein. Es dürfen keine Verstöße gegen das Statut sowie gegen das Waffengesetz vorliegen.
Vorschläge:
Vorschläge können von den Vereinen über ihren Präsidenten mit schriftlicher Begründung beim Landesverband eingereicht werden. Es können Vereine und Mitglieder vorgeschlagen werden.
Entscheidungsfindung;
Grundsätzlich entscheidet der Landesvorstand. Bei Abstimmungen ist die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder erforderlich. Von den Antragstellern kann der Landesvorstand schriftliche Ergänzungen mit Terminangabe fordern.
Art der Ehrung:
a) Personen
Ehrenurkunde
Ehrennadel
Ehrenmedaille
b) Vereine
Fahnenband anlässlich der Fahnenweihe
Erinnerungsband für Vereinsfahne anlässlich besonderer Höhepunkte
Urkunde anlässlich von Vereinsjubiläen
Zuständigkeit der Ehrungen:
Die Ehrungen haben in einem würdigen Rahmen zu erfolgen. Zuständig ist der Landesvorstand. Er wählt aus seinen Mitgliedern einen Ehrenausschuss, bestehend aus 5 Mitgliedern, die die Ehrungen vornehmen.
Der Landesvorstand kann Auszeichnungen an Einzelpersonen im Verein und die Vorstände der Vereine übertragen.
Aberkennung:
Anträge auf Aberkennung einer Ehrung sind mit schriftlicher Begründung an den Landesverband einzureichen.
Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied, dem die Ehrung aberkannt werden soll, schriftlich oder mündlich die Gelegenheit zu geben, Stellung zur Sache zu nehmen.
Daraufhin entscheidet der Landesvorstand über die Aberkennung der Ehrung.
Ehrenchronik:
Über die Ehrung ist eine Chronik anzulegen. Zu erfassen sind
Vorname Name
Geburtstag
Verein
Grund der Ehrung
Auszeichnungsart